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Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Alle Geschäfte mit uns werden – soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat – zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt.
Unsere Verkaufs- und Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragsteilung  neben den  besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung  hiervon abgewichen oder abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns; Ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig. Sollte eine dieser Bestimmungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmungen nach Möglichkeit erreicht wird.
Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich am Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unsrer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden.

3. Preise
Sowie kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unseren am Versandtage –für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen – allgemein gültigen Preislisten.
Die Preise sind, sofern nichts anderes angegeben ist, reine Nettopreise in EUR und verstehen sich unfrei, zuzüglich Verpackungskosten und den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, insbesondere, Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen unter 50,00 EUR Gesamtnettobetrag kann ein Kleinstauftragszuschlag von z.Zt. 5,00 EUR zuzüglich MwSt. erhoben werden.

4. Zahlung
Die Belieferung erfolgt gegen Nachname, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der in unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen auszugleichen, Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn sie von uns in der Rechnung zugesagt worden sind. Der Abzug eines Vereinbarten Skontos setzt voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens   4% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Das gleich gilt für Zurückbehaltungsrechte.
Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken  usw. auftreten oder sich das Kreditvolumen erhöht.

5. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Lager Leipzig  auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus z.B. direkt vom Herstellerwerk aus zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig.
Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben; Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Für die Einhaltung der Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein Verschulden trifft. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe von ½% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verlangen. Ein höhere Prozentsatz kann verlangt werden, wenn entsprechende Kosten von uns konkret nachgewiesen werden.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilig.
Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellter Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im Voraus an uns abgetreten.
Wir werden die abgetretene Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Abschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderung mitzuteilen und die Drittschulden von der Abtretung an uns zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderung(en) sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen o.ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretene Forderung als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.

7. Beanstandung und Gewährleistung
Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet.
Zeigt sich später ein Mangel, so muss ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern.
Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evtl. anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei.
Für die Wahrung etwaiger Rücktrittsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen.
Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen.
Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, Mangelfolgeschäden oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung, stehen dem Käufer gegenüber uns nicht zu.
Dieses gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit oder Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte.
Für Akkus, Batterien und Neonröhren können wir keine Garantie übernehmen.
Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und die Leistung kostenpflichtig. Die für einen Kostenvoranschlag entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern er nach erfolgter Untersuchung von seinem Auftrag zurücktritt. Kostenvoranschläge werden erst bei einem Rechnungsbetrag über 25,00 EUR erstellt.
Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, können wir nach Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zu weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung unserer Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Auftraggeber erstatten.

Gewährleistung bei Exportgeräten:
Bei Exportgeräten (Geräte ohne postalische Zulassung) entfällt jeglicher Gewährleistungs- und Garantieanspruch. Im Rahmen von Kulanz sind wir jedoch bemüht, Reparaturen schnell und zuverlässig auszuführen oder zur Beseitigung von Mängeln beizutragen.

8. Rückgaben
Soweit nichts anderes vereinbart – zum Beispiel die Zusendung von Teststellungen – wird von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns Zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) sein.
Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% (mindestens 15,00 EUR) für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben.
Sonderbestellungen/ Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.

9. Rücksendungen
Alle Rücksendungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders.
Die Sendungen müssen uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z.B. Zustellungsgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.

10. Gesetzliche Bestimmungen
Geräte ohne Zulassung (BZT-Nr., ZZF-Nr., FTZ-Nr., DBP-Nr., CE-Kennzeichnung) sind für den Export bestimmt und vom Käufer nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu erwerben, zu vertreiben und zu verwenden.

11. Schadenersatz bei Nichtabnahme
Nimmt der Besteller abredewidrig die Ware nicht ab, so haftet er uns für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 20% des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.

12. Warenzeichen
Die Waren dürfen nicht ohne das von uns angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Die Seriennummer darf nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Im übrigen ist dem Besteller jegliche Verwendung unseres Warenzeichens untersagt. Unser Klischee bleibt auch bei voller Bezahlung unser Eigentum.

13. Datenschutz
Die Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§ 26, 34 Bundesdatenschutzgesetz EDV-mäßig gespeichert.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Leipzig als Gerichtsstand als vereinbart. Erfüllungsort ist Leipzig und Altenburg.

15. Fassung, Gültigkeit, Firma
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen sind gültig ab 6. Januar 2015. Version 1.0 Sie gelten ebenfalls für alle Tochterfirmen und verbundene Unternehmen der SMK Systemhaus GmbH, Rosa-Luxemburg-Str. 29, 04103 Leipzig; vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Schlote. 

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